Nachweis des Schallschutzes
Der Schallschutz im Bauwesen trägt maßgeblich zum Wohlbefinden der Bewohner bei. Daher ist es wichtig, dass wir mit den Bauherren zusammen zunächst die Anforderungen an den Schallschutz definieren. Dazu beraten wir zu aktuellen Richtlinien und den Einfluss von Schalldämmmaßnahmen auf den Komfort.
In der Planungsphase erstellen wir die entsprechenden Nachweise, um die gesetzten Anforderungen einzuhalten. Betrachtet wird hierbei der Außenlärm, die Schallübertragung aus fremden Wohn-/Arbeitsbereichen, sowie ggf. aus eigenen Wohn-/Arbeitsbereichen und die Schallübertragung aus haustechnischen Anlagen.
Unsere Leistungen:
- Nachweis des inneren Schallschutzes nach DIN 4109-1 (Mindestanforderungen)
- Nachweis des inneren Schallschutzes nach DIN 4109-5 (erhöhte Anforderungen)
- Nachweis des Schallschutzes gegen Außenlärm nach DIN 4109-1
- DEGA-Schallschutzausweis